Naturschutz

Der Fischereiverein Hohwacht & Lippe e.V. setzt sich für die regelkonforme Umsetzung der gesetzlichen Regelungen ein. Der Verein nimmt an laufenden Konsultationsverfahren teil und ist von den Institutionen als Interessenvertreter anerkannt. Wir unterstützen die Initiative Freie Ostsee Schleswig-Holstein für mehr Schutz für die Ostsee.

Aktionsplan Ostseeschutz 2030

Der vorgestellte Aktionsplan Ostseeschutz umfasst eine Reihe an Schutzmaßnahmen, die auf den Webseiten des NDR nachgelesen werden können.

Auf den Webseiten des Landessportbundes gibt es fortlaufend aktualisierte Informationen mit einer Übersichtskarte.

In Bezug auf die Auslegung im Bereich Alt-Hohwacht variieren die verfügbaren Karten im Detail.

Sehlendorfer Binnensee

Im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 46, ausgegeben zu Bonn am 30. September 2016 wird das Naturschutzgebiet Sehlendorfer Binnensee in den unten skizzierten Grenzen ausgewiesen. Aktuelle Unterlagen der Landesregierung zur Lage der Naturschutzgebiete können auf der Webseite der Landesregierung im Kontext eingesehen werden.

In der "Verordnung über das Befahren von Bundeswasserstraßen in bestimmten schleswig-holsteinischen Naturschutzgebieten im Bereich der Ostsee (Ostsee-Schleswig-Holstein-Naturschutzgebietsbefahrensverordnung – OstseeSHNSGBefV)" ist in §1 Befahrensregelungen festgelegt:

"(7) Im Bereich des Naturschutzgebietes „Sehlendorfer Binnensee und Umgebung“ ist es untersagt, die in Lageplan 7 gekennzeichnete Sperrzone zu befahren."

Wir bitten Spaziergänger und Besucher den Naturschutz als wichtiges Gut zu respektieren, die gesetzlichen Regeln einzuhalten und die offiziellen Sperrzonen nicht zu betreten. Auf wiederholte Nachfragen bleibt anzumerken, dass die aktuelle Umzäunug am Strand zwischen Hohwacht und Sehlendorf ggf. nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Da die gesetzlichen Regelungen lediglich das Befahren verbieten, ist die Nutzung für Spaziergänger und Badende wasserseitig möglicherweise nicht verboten.  Das Befahrensverbot gilt für "Seewasserstraßen ... zwischen der Küstenlinie bei mittlerem Hochwasser" und steht ggf. nicht im Widerspruch zur Kreisverordnung.

Im Weiteren gilt die Kreisverordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Küsten- und Moränenlandschaft auf dem Gebiet der Gemeinden Hohwacht und Blekendorf bis an die Grenze zum Kreis Ostholstein", die für den Bereich jenseits der Seewasserstrasse gilt. Einen weiteren Lageplan gibt es als pdf-Download hier.

Das Umweltportal der Landesregierung zeigt das Naturschutzgebiet in folgenden Grenzen: